Stellungnahme von Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper zu Sparkassenschließung

Sparkasse in der Großen Diesdorfer Str. 21
Sparkasse in der Großen Diesdorfer Str. 21
Zunächst einmal darf festgestellt werden, dass gemäß Sparkassengesetz des Landes Sachsen- Anhalt § 8, (§) 5 vom 13.07.1994 geregelt ist, dass der Vorstand der Sparkasse die Beschlüsse über Schließungen von Zweigstellen fasst. Diese Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates der Sparkasse.

Eine Zuständigkeit des Stadtrates in dieser Angelegenheit besteht also nicht.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat sich mit dieser Angelegenheit kontinuierlich über ein Jahr lang beschäftigt und im Mai die entsprechenden Beschlüsse fasst einstimmig getroffen. Grundlage hierfür waren detailliert ausgearbeitete wirtschaftliche Prognosen und Analysen des Sparkassenvorstandes, sowie der Wille der Stadtsparkasse Magdeburg, ein umfangreiches 2 Geschäftsstellennetz in der Stadt Magdeburg weiterhin vorhalten zu können. Die vergangenen Jahre waren in Magdeburg auch davon geprägt, dass alle Banken Geschäftsstellen geschlossen haben und sich auf wenige Standorte konzentriert haben. Dieser Prozess wird auch weitergehen, da zunehmend elektronische Möglichkeiten über das Internet genutzt werden. Zudem ist aktuell zu beachten, dass durch eine langanhaltende Niedrigzinsphase sich die Ertragssituation aller Banken, so auch der Sparkasse, in den nächsten Jahren deutlich verschlechtern wird. Diese genauste Analyse sowie die Diskussion im Verwaltungsrat machten deutlich, dass an einer Strukturanpassung kein Weg vorbei führen kann. In den letzten 25 Jahren hat es in Magdeburg politische Beschlüsse zu Sparkasseninhalten nicht gegeben. Da die Geschäftsinhalte der Sparkassen nicht öffentlich diskutiert werden können, wird eine Debatte im Stadtrat ledig emotional aber ohne Faktengrundlage geführt werden können und ist damit für das Gesamtergebnis der Verwaltungsratsentscheidung nicht hilfreich.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse war bei der Entscheidung vollkommen klar, dass es an den Stellen, wo Filialen schließen, natürlich für die Sparkassenkunden zu längeren Wegen kommt. Es ist uns auch klar, dass natürlich besonders hiervon ältere Sparkassenkunden betroffen sind. Trotzdem hat der Abwägungsprozess dazu geführt, dass die Beschlüsse gefasst worden. In Relation zu anderen Standorten in Sachsen-Anhalt sind die Wege mit öffentlichen Verkehrswegen immer noch sehr sehr günstig und auch für jeden erreichbar. Zudem offenbaren sich heute auch für das reine Bargeldgeschäft in der Sparkasse Alternativen u.a. in Einkaufsmärkten.

2. Der Schriftzug an der Sparkasse gehört natürlich zum Denkmal. Es gibt auch nicht die geringste Veranlassung, diesen zu entfernen.

3. Für das Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erwartet die Verwaltung keine negativen Auswirkungen. Selbstverständlich ist klar, dass beim Auszug einer Filiale andere Lösungen für das Gebäude gefunden werden müssen.

4. Die wirtschaftlich sehr gut geordnete Beschlusslage der Stadtparkasse Magdeburg führt zu keinem Imageverlust der Sparkasse, weil die Sparkasse auch mit ihrem Netz immer noch ganz dominierend die Bankenlandschaft in Magdeburg beherrscht. Es gibt keine weitere Bank, die derartig viele Geschäftsstellen in der Stadt vorhält. Zu einem Imageverlust trägt im Gegenteil eine langanhaltende Debatte bei, die keine andere Lösung hervorbringen kann.

5. Eine Diskussion im Stadtrat ist das gute Recht der gewählten Stadtratsmitglieder. Allerdings wird diese Diskussion im Nachgang zur Beschlusslage des Verwaltungsrates der Sparkasse keine Änderung hervorrufen.

6. Eine wirtschaftlich getragene Reduzierung von Geschäftsstellen wird niemals die Zustimmung aller Betroffenen erreichen können. Dies war auch in den Fällen, wo die Stadt Magdeburg Bibliotheksstandorte, Museumsstandorte, Freibadstandorte reduziert hat, niemals der Fall und liegt auch in der Natur der Sache.

Dr. Trümper

Öffentliche Anfrage von Stadtrat Jürgen Canehl an den Oberbürgermeister:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ankündigung der Stadtsparkasse Magdeburg, bis 2016 neun Standorte von Filialen zu schließen, stößt nicht nur bei älteren Kunden, die nicht mehr so gut zu Fuß sind und künftig sehr viel weitere Wege zur nächsten Filiale zurücklegen müssen, auf heftige Kritik.

Städtebaulich sind diese Schließungspläne, wie z.B. die Schließung der Filiale Große Diesdorfer Straße/Maxim-Gorki-Straße oder die Filiale in Fermersleben, ein herber Rückschlag, der die Bemühungen der Bürgervereine, ihre Stadtteile städtebaulich weiter aufzuwerten, konterkariert. Auch die aktuellen Bemühungen der Stadt (Vertiefungsbereich Große Diesdorfer Straße im IHK Stadtfeld) zur Sanierung des Stadtteilzentrums werden möglicherweise gefährdet.

Ein kommunales Unternehmen wie die Stadtsparkasse Magdeburg kann und darf sich seiner Verantwortung gegenüber den Menschen, aber auch gegenüber der städtebaulichen Entwicklung der Stadt nicht entziehen.

Daher fragen wir Sie:

1. Wie bewertet der Oberbürgermeister die vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse kürzlich beschlossene Schließung von neun Filialen in der Stadt bis 2016 und die damit verbundenen negativen Auswirkungen, vor allem auf die älteren Kunden?

2. Kann der an den senkrechten Fenstern des denkmalgeschützten Gebäudes Große Diesdorfer Straße 21 (speziell für die städtische Sparkasse 1928/29 von Johannes Göderitz erbaut) Schriftzug entfernt werden oder gehört er zum Baudenkmal?

3. Welche Auswirkungen sind für den Erfolg des Sanierungsprogramms ‚Aktive Stadtund Ortsteilzentren‘ zu erwarten, falls das Erdgeschoss des Sparkassengebäudes leer steht bzw. unzureichend genutzt wird.

4. Teilt der Oberbürgermeister die Auffassung, dass diese Pläne der Stadtsparkasse in den betroffenen Stadtteilen zu einem erheblichen Imageverlust des kommunalen Unternehmens führen und dem Unternehmen damit auch wirtschaftlich nachhaltig schaden?

5. Welche Möglichkeiten werden vom Oberbürgermeister vorgeschlagen, um diese Pläne auch im Stadtrat zu diskutieren und die Schließungen ggf. kundenfreundlicher und im Einklang mit dem „Integrierten Handlungskonzept“ zu gestalten?

6. Ist der Oberbürgermeister bereit, in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Bürgervereine der betroffenen Stadtteile und dem Sparkassenvorstand nach einvernehmlichen Lösungen im Sinne der Kunden und des Städtebaus zu suchen?

Um kurze mündliche und anschließende ausführliche schriftliche Beantwortung der Fragen bis zur nächsten Stadtratssitzung wird gebeten.

Jürgen Canehl
Stadtentwicklungspolitischer Sprecher

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