Gellert-Gehweg bleibt für Radfahrer tabu

Volksstimme vom 09.08.2012
Volksstimme vom 09.08.2012
Negativbescheid von der Stadtverwaltung. Ein zentrales Element im Stadtfelder Handlungskonzept, das auch mehrfach von Anwohnern angesprochen wurde, sind die teilweise schlechten Radwegeverbindungen im Stadtteil. Neue, bessere Wege quer durch die Stadtfelder Straßen wurden vielfach gewünscht. Doch ein unabhängiger Vorstoß der Stadtratsgrünen für eine in ihren Augen kleine Verbesserung für die Stadtfelder Drahteselnutzer erhielt jetzt einen Negativbescheid von der Stadtverwaltung.

Die Gellertstraße und den Editharing hatten die Stadträte Wolfgang Wähnelt und Jürgen Canehl in ihrem Auftrag ins Visier genommen. „Insbesondere im Berufsverkehr wird diese Route von Radfahrern aus der Siedlung Westernplan/Steinkuhle zur Fahrt in Richtung Innenstadt und zurück sehr stark genutzt“, hatten sie argumentiert. Da das Granitgroßpflaster für Zweiräder denkbar ungeeignet sei, wichen daher nahezu alle Radler auf die Fußwege aus. „Diese verbotswidrige Praxis sollte mit einfachen Mitteln legalisiert werden“, hieß es weiter. Außerdem sollte auf der Ostseite des Editharings ein Sicherheitsstreifen angelegt werden.

Der Verkehrsbeigeordnete Dieter Scheidemann ließ die Grünen-Wünsche nun jedoch abblitzen. Zunächst sei die Gellertstraße ohnehin in einer Tempo-30-Zone, die dem Schutz der Fußgänger und Fahrradfahrer diene. Verkehrszeichen, wie das von den Grünen geforderte Gehweg-Zeichen mit Zusatzschild „Fahrrad frei“, könnten nur unter „besonderen Umständen“ aufgestellt werden. „Allein die Fahrbahnbefestigung mit Großpfl aster stellt keinen solchen besonderen Umstand dar“, belehrt Scheidemann. Demnach gibt es keine Gründe, die die Einschränkung des ausschließlich den Fußgängern vorbehaltenen Gehweges begründen könnten. Zudem befänden sich in der Straße zahlreiche Grundstückszufahrten, die ebenfalls ein Ausschlusskriterium für einen gemeinsamen Geh- und Radweg seien. Daher lautet das Verwaltungsurteil: „Der Gehweg wird durch die Straßenverkehrsbehörde nicht für die Mitbenutzung durch Fahrradfahrer freigegeben.“

Auch der Schutzstreifen hat keine Chance, die Fahrbahn des Editharings ist schlicht zu schmal. Für den 1,5 Meter breiten Streifen muss die Straße laut Vorschrift insgesamt zwischen 8,4 und 10,4 Meter breit sein – ist sie aber nicht. Daher auch hier die klare Absage: „Die Straßenverkehrsbehörde wird die Markierung eines Schutzstreifens nicht anordnen.“

(Volksstimme vom 09.08.2012)

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