Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt den Eingang der Klageschrift gegen Tunnelbau

Volksstimme vom 23.05.2012
Volksstimme vom 23.05.2012
Nach der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND gegen den geplanten Tunnelbau am Hauptbahnhof ist vorerst vor allem Geduld gefragt. Mit einer Entscheidung innerhalb kurzer Zeit ist nicht zu rechnen. Das geht aus Angaben des Verwaltungsgerichtes Magdeburg hervor, bei dem BUND-Geschäftsführer Oliver Wendenkampf die Klage eingereicht hatte.

Gerichtssprecher Christoph Zieger bestätigte der Volkstimme gestern den Eingang der Klage am Montag. „Das Verfahren wird vor der 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes geführt“, kündigte er an. Eine Prognose über einen Termin könne jedoch nicht genannt werden, sagte der Sprecher weiter. Zunächst werde die Klageschrift der Gegenseite, also der Stadt Magdeburg, zugestellt. Die Landeshauptstadt werde aufgefordert, zu der Klage schriftlich Stellung zu beziehen. Eine einheitliche Frist hierfür gebe es nicht, das liege im Ermessen des Richters, sagte Christoph Zieger weiter. Liege die Erwiderung vor, würden alle Unterlagen allen Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt. Zieger: „Das Gericht muss dafür Sorge tragen, dass alle Beteiligten von der selben Grundlage ausgehen.“ Dieser Verfahrensabschnitt könne rund einen Monat dauern.

Danach kommt es zu einer mündlichen und in der Regel öffentlichen Verhandlung. Auch hierfür könne kein Termin genannt werden. Christoph Zieger: „Bei der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss handelt es sich um ein sehr komplexes Thema. „Es ist daher nicht absehbar, was neben der Klageschrift und der Erwiderung der Landeshauptstadt noch vor Gericht von den Prozessbeteiligten vorzubringen ist. Daher ist weder ein Termin noch eine zeitliche Perspektive nennbar“, sagte Christoph Zieger weiter.

Zu dem von der Klägerseite genannten relativ geringen Streitwert von 15 000 Euro für das 45-Millionen-Euro-Projekt sagte Zieger, dass es sich um eine Klage Dritter handele. Um solche Klageberechtigte nicht allein wegen der drohenden hohen Prozesskostenrisiken auszuschließen, werde bei Klagen Dritter in der Regel ein Streitwert angesetzt, der nicht dem Umfang des Bauprojektes entspreche. Maßgeblich für die Streitwertfestsetzung sei immer die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache. Die eigentliche Festsetzung des Streitwertes erfolge aber erst noch durch die zuständige Kammer. Im Fall einer Niederlage sind dennoch – je nach Aufwand für das Gerichtsverfahren – Kosten von mehreren tausend Euro möglich.

Unterdessen liegt der Volksstimme die fünfseitige Klageschrift vor, die am Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen AZ 2A189/12MD geführt wird. Danach klagt der BUND, den Planfeststellungsbeschluss „Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter- Allee vom 10. April aufzuheben oder hilfsweise den Beschluss für rechtswidrig und nicht nachvollziehbar zu erklären. Die Bahn AG als wichtigster Partner der Landeshauptstadt beim Tunnelbau äußerte sich am Abend kritisch zu den neuen Problemen. Mehr darüber in der morgigen Ausgabe.

(Volksstimme vom 23.05.2012)

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