Carina Hansen und Guido Reuter hatten ohnehin angekündigt, gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage zu erheben (Volksstimme berichtete). „In Auswertung des Sachstandsberichtes zum Bahnhofstunnel haben wir den Eindruck gewonnen, dass die Stadt das ohnehin verkehrspolitisch kontraproduktive Projekt weder ingenieurtechnisch noch rechtlich in den Griff bekommt. Der Inhalt der Information der Stadtverwaltung sei „in mehrfacher Hinsicht brisant“. Offenbar seien die von den MVB benötigten Fördermittel zwar beantragt, aber noch gar nicht bewilligt worden. Da jetzt die Ausführungsplanung und die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für verschiedene „vorgezogene Maßnahmen“, wie den Umbau des Damaschkeplatzes und den Ausbau des neuen Taxiplatzes separat schon vergeben werden sollen, befürchtet die Bürgerinitiative ein Risiko für die Stadt in der Größenordnung von rund 100 000 Euro, da sie von einer weiteren Verzögerung oder gar dem Nichtbau des Tunnels ausgeht.
Ein wesentlicher Punkt ist für Olaf Meister (Kreisvorsitzender Bündnis-Grüne), dass das Land nun eine Wirtschaftlichkeitsprüfung verlange, was „unmöglich zu einem positiven Ergebnis führen kann.“. Der Tunnel würde seiner Meinung nach keinen ersichtlichen wirtschaftlichen Vorteil bringen, da der Verkehr sich ohnehin an der Ampel zur Otto-von-Guericke-Straße stauen würde. „Im Gegenteil, der Tunnel bedeutet in erster Linie einen Verlust für die Innenstadthändler“, so Olaf Meister. Weiterer Kritikpunkt: „Die Aussage, die Erörterungstermine ,voraussichtlich nicht vor November stattfi nden zu lassen‘ sind skandalös“, meinte Jürgen Canehl. Gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz und insbesondere Straßengesetz hätten die Termine längst stattfi nden müssen. „Wir bezweifeln, dass das Planfeststellungsverfahren damit formell rechtlich einwandfrei zu Ende geführt werden kann.“ Canehl: „Besonders problematisch für die Gesamtfi nanzierung erscheint uns aber auch, dass das Vorhaben nicht in der EFRE-Strukturfondsperiode 2007 – 2013 fi nanziert werden kann und dass ,mit den möglicherweise ausgereichten Fördermitteln ein eigener Verkehrswert erreicht‘ werden muss. Eine Restfi nanzierung durch eine Verpflichtungsermächtigung des Landes wurde vom Land abgelehnt.“ In dem Fall müsste die Stadt dafür aufkommen.
(Volksstimme vom 20.08.2011)
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