Wann und wie muss ich mein Kind an einer Grundschule anmelden?
Die Anmeldung erfolgt innerhalb der von der Stadt bekanntgegebenen Frist bei der zuständigen Grundschule des Schulbezirks.
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Die Anmeldung erfolgt innerhalb der von der Stadt bekanntgegebenen Frist bei der zuständigen Grundschule des Schulbezirks.
WeiterlesenFür kommunale Grundschulen bestehen feste Schulbezirke. Die zuständige Schule lässt sich über den Schulwegweiser beziehungsweise die Schulbezirksübersicht der Stadt ermitteln.
WeiterlesenEin Besuch außerhalb des zuständigen Schulbezirks ist nicht automatisch möglich und muss gesondert beantragt und begründet werden.
WeiterlesenAnsprüche richten sich nach der Schülerbeförderungssatzung. Anträge werden beim zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt gestellt.
WeiterlesenErste Ansprechpartner sind die Schule selbst und der Fachdienst Schulentwicklung. Je nach Anliegen können außerdem Schulsozialarbeit oder Beratungsstellen helfen.
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