Die Landeshauptstadt veröffentlicht für jeden Einschulungsjahrgang eine Anmeldefrist. Innerhalb dieser Frist melden Eltern ihr Kind grundsätzlich an der für die Wohnadresse zuständigen Grundschule an. Die Anmeldung ist auch erforderlich, wenn später eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besucht werden soll. Informieren Sie sich rechtzeitig über benötigte Unterlagen und Termine. Vor der Aufnahme ist außerdem eine schulärztliche Untersuchung vorgesehen. Eine gewünschte Hortbetreuung sollte möglichst parallel organisiert werden.
Aus Stadtfeld
Wann und wie muss ich mein Kind an einer Grundschule anmelden?
Die Anmeldung erfolgt innerhalb der von der Stadt bekanntgegebenen Frist bei der zuständigen Grundschule des Schulbezirks.