Melden Sie Ihr Kind zunächst fristgerecht an der zuständigen Grundschule an. Soll eine andere öffentliche Grundschule besucht werden, ist zusätzlich ein Antrag beziehungsweise eine Abstimmung mit den zuständigen Schulstellen erforderlich. Die Entscheidung hängt unter anderem von der Begründung, den gesetzlichen Voraussetzungen und den verfügbaren Plätzen ab. Für Schulen in freier Trägerschaft gelten deren eigene Aufnahmeverfahren; die reguläre Schulanmeldung bleibt dennoch erforderlich. Lassen Sie sich frühzeitig beraten und planen Sie nicht mit einem Schulwechsel, bevor eine Zusage vorliegt.
Aus Stadtfeld
Kann mein Kind auch eine andere Grundschule besuchen?
Ein Besuch außerhalb des zuständigen Schulbezirks ist nicht automatisch möglich und muss gesondert beantragt und begründet werden.