Die Volksstimme vom 19.04.2016 berichtete folgendes:
„Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ sollte in der Arndtstraße die aktuelle Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 reduziert werden. Das finden zumindest die Grünen im Stadtrat und formulierten einen entsprechenden Antrag. Doch geht es nach der Stadtverwaltung, sollte dessen Abstimmung negativ verlaufen.
In einer aktuellen Information erklärt Magdeburgs Verkehrsbeigeordneter Dieter Scheidemann, warum aus Sicht der Stadt die Einführung einer Tempo-30-Zone nicht notwendig sei. So wären „häufig gefühlte Gefahrensituationen“ kein ausreichender Grund, um den fließenden Verkehr einzuschränken.
Darüber hinaus ist die Arndtstraße so aufgeteilt, dass alle Verkehrsteilnehmer ausreichend Platz haben, argumentiert er weiter. „Es sind in beide Richtungen genügend breite Gehwege vorhanden, im Fahrbahnbereich sind in beide Richtungen Parkstreifen entlang der Bordanlagen angelegt und die Fahrbahn steht sowohl für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge als auch für Radfahrer zur Verfügung“, zählt Scheidemann auf.
Letztere könnten StVO-gerecht die Fahrbahn nutzen. Eine besondere Bedrängung durch den Autoverkehr könne er nicht feststellen. „Es liegen hier keine Verhältnisse vor, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung im Straßenverkehr überschreiten“, sagt der Beigeordnete.
Auch die Verkehrssicherheit von Kindern auf dem Schulweg sei nur ein pauschal aufgeführter Grund, wirft er den Grünen vor. Die AG Schulwegsicherung sieht zumindest keine Probleme in der Arndtstraße.
Auch die Unfallzahlen sprächen dafür, dass sie keine besonders gefährliche Straße sei. Zwischen 2013 und 2015 hat es laut Dieter Scheidemann 96 Unfälle gegeben, bei lediglich vier davon waren Fußgänger oder Radfahrer beteiligt. Bei den übrigen war der ruhende Verkehr betroffen bzw. es handelte sich um Sachbeschädigungen. Bei keinem der Unfälle sei überhöhte Geschwindigkeit als Ursache festgestellt worden.
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine besondere Gefahrenlage in der Arndtstraße, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit begründet“, schließt der Beigeordnete seine Beweisführung. Unbeantwortet lässt er jedoch die Frage, ob das Tempo zur Lärmminderung reduziert werden kann.
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