Ihre Zweifel an einem mehr als 580 Meter langen Tunnel unter den Brücken am Magdeburger Hauptbahnhof haben gestern die Vertreter des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und des Eigners des Einkaufszentrums City Carré vor dem Zweiten Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Magdeburg vorgetragen. Die Kläger zweifeln an der Rechtmäßigkeit des vor einem Jahr im Magdeburger Stadtrat gefassten Planfeststellungsbeschlusses. So stellten die Kläger die aktuellen und die prognostizierten Verkehrszahlen ebenso in Frage wie auch die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verminderung der Luftverschmutzung. Besonders strittig: Wie soll Stau an der Kreuzung Otto-von-Guericke- Straße verhindert werden, wenn dann noch die Autos hier entlangfahren und wenden sollen, die bislang vom Willy-Brandt- Platz links in Richtung Stadtfeld abbiegen.
Die Stadt favorisiert – unterstützt von der Bahn – den Tunnel als die nach ihrer Einschätzung preiswerteste Variante für die notwendige Modernisierung der Eisenbahnbrücken, an der sich die Stadt von Gesetzes wegen beteiligen muss. Vertreter der Bahn bemängelten, dass in der Diskussion positive Aspekte wie eine unstrittig verbesserte Verkehrsführung in Richtung Westen und die Trennung von Autoverkehr einerseits und Fußgängern, Straßenbahn und Radfahrern andererseits nicht gewürdigt würden.
Aufgrund mehrerer Beweisanträge der Klägerseite hat der Zweite Senat unter Leitung des Vorsitzenden Richters Lothar Franzkowiak die mündliche Verhandlung auf einen nicht bestimmten Zeitpunkt vertagt.
Die dritte Tunnelklage wurde noch nicht verhandelt. Wie Gerichtssprecherin Claudia Blaurock sagte, gibt es weder zum Termin noch zu Details des Verfahrens bereits Festlegungen.
(Volksstimme vom 26.04.2013)
Schreibe einen Kommentar