In dieser Woche wurden die beiden Transparente, auf welchen die wichtigstens Verkehrsregeln für eine Fahrradstraße abgebildet sind, wieder in der Goethestraße aufgebaut. Wenige Wochen nach der Eröffnung der Fahrradstraße am 18. September wurden die beiden ursprünglichen Transparente wieder abgenommen, da sie durch einen Sturmschaden bzw. Vandalismus beschädigt wurden. Schon in der Einwohnerversammlung im November letzten Jahres hatte die Stadtverwaltung angekündigt, sie wieder aufzustellen. Hoffen wir, dass sie diesmal länger stehen bleiben, denn die Kommunikation der Verkehrsregeln ist wichtig, auch weil im Zuge der Einrichtung alle Hinweise auf die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h entfernt wurden. Diese natürlich aber weiterhin gilt.
Dies gilt es zu beachten:
- Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.
- Nur Kraftfahrzeuge mit einem Anliegen dürfen die Straße weiterhin befahren. Kraftfahrzeuge sind „Gäste“.
- Parkplätze bleiben erhalten.
- Sofern nicht anders beschildert, gilt „Rechts vor Links“, egal ob man mit dem Fahrrad oder dem Kraftfahrzeug unterwegs ist.
- Gehwege sind den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.
- Radfahrende dürfen auch nebeneinander fahren, sogar Gruppen – wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule.
- Das Tempo bestimmen die Radfahrenden: Autofahrende müssen auf den Radverkehr besonders Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit weiter verringern.
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