Aus Stadtfeld

Was ist bei dauerhaftem Lärm durch Gastronomie, Veranstaltungen, Baustellen oder Nachbarn möglich?

Versuchen Sie zunächst, die Ursache ruhig anzusprechen. Bei anhaltender erheblicher Belästigung kann eine Lärmanzeige bei der zuständigen Stelle sinnvoll sein.

Notieren Sie über mehrere Tage Datum, Beginn, Ende, Art und Intensität der Störung. Ein Lärmprotokoll ist besonders hilfreich, wenn die Belastung wiederholt auftritt. Sprechen Sie die Verursachenden nach Möglichkeit zunächst sachlich an. Je nach Ursache können unterschiedliche Stellen zuständig sein: bei Nachbarschafts- oder Freizeitlärm das Ordnungsamt, bei Gewerbe- oder Anlagenlärm die Immissionsschutzbehörde und bei akuten nächtlichen Störungen die Polizei. Baustellen dürfen bestimmte Arbeiten und Zeiten genehmigt bekommen; auch hier hilft eine genaue Dokumentation. Die Stadt bietet eine eigene Leistung zum Anzeigen von Lärmbelästigungen an.