Für Grünanlagen ist eine Nutzungserlaubnis beim Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe zu beantragen – in der Regel mindestens vier Wochen vorher. Für Straßen und Gehwege ist die zuständige Sondernutzungsstelle des Fachbereichs Mobilität maßgeblich.
Aus Stadtfeld
Wie beantrage ich eine Sondernutzung?
Wer öffentlichen Straßenraum oder eine städtische Grünanlage besonders nutzen möchte, benötigt je nach Fläche und Vorhaben eine Erlaubnis.